AGB

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Jolioo Marketing Automation Plattform

Jolioos einzigartige Marketing Operations Plattform digitalisiert Ihre Kommunikation, Kundenbindung, digitalen Gutscheinverkauf sowie Produktverkauf.

Allgemeine Geschäftsbedingungen


DIESE ALLGEMEINEN GECHÄFTSBEDINGUNGEN (DIESE „VEREINBARUNG”) REGELT DIE LEISTUNGEN (WIE UNTEN DEFINIERT), DIE VON DER JOLIOO TECHNOLOGIES GMBH („JOLIOO”) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, UND DEREN VERWENDUNG DURCH EINE NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON („KUNDE”). DURCH DEN ABSCHLUSS EINER BESTELLUNG (WIE UNTEN DEFINIERT), DIE AUF DIESE VEREINBARUNG VERWEIST, ERKLÄRT SICH DER KUNDE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. 

DIESE VEREINBARUNG UND DIE BESTELLUNG(EN), DIE HIERUNTER ABGESCHLOSSEN WERDEN, TRETEN AN DEM TAG IN KRAFT, AN DEM DIE ERSTE BESTELLUNG ZWISCHEN JOLIOO UND DEM KUNDEN UNTERZEICHET WIRD (DER „STICHTAG”). 

DER KUNDE UND JOLIOO WERDEN IM FOLGENDEN EINZELN ALS EINE „PARTEI“ UND GEMEINSAM ALS „PARTEIEN” BEZEICHNET. 

VOR DIESEM HINTERGRUND VEREINBAREN DIE PARTEIEN FOLGENDES: 


1. Begriffsbestimmungen 

Abonnementlaufzeit” meint die Laufzeit, die in der jeweiligen Bestellung vereinbart wird. 

Applikationen” meint die von Jolioo angebotenen Produkte und Dienste, die der Kunde mittels einer Bestellung bestellt, und die Jolioo online mittels passwortgeschütztem Kundenlogin zur Verfügung stellt, inklusive zugehöriger Apps oder Offline-Komponenten. 

Benutzerhandbuch” meint die Onlinehilfe, Trainings, How-To-Dokumente und sonstige Informationsmaterialien, die den Kunden bei der Verwendung der Applikationen unterstützen (in der jeweils aktuellsten Fassung), verfügbar mittels Log-in im Rahmen der Applikationen oder auf andere Weise von Jolioo zur Verfügung gestellt. 

Bestellung” meint alle Vereinbarungen über die Bestellung von Applikationen, die zwischen Jolioo und dem Kunden abgeschlossen werden, inklusive nachträglicher Addenda und Ergänzungen. Sofern ein mit dem Kunden Verbundenes Unternehmen eine Bestellung gemäß dieser Vereinbarung abschließt, unterwirft es sich den Bestimmungen dieser Vereinbarung als wäre das Verbundene Unternehmen selbst als Kunde eine Partei dieser Vereinbarung. Bestellungen gelten durch einen Verweis auf diese Vereinbarung als Bestandteil dieser Vereinbarung. 

Dauer der Implementierung” meint die geschätzte Dauer der Implementierung vom Projektstarttermin bis zum Abschluss der Professional Services, die in der Leistungsbeschreibung beschrieben sind. Die Dauer der Implementierung ist eine Schätzung des Zeitraums für die vollständige Durchführung der Professional Services, und beruht auf der Annahme, dass die Verfügbarkeit, die Beistellungen und die Mitwirkung des Kunden nicht zu einer Verzögerung des Projektstarts oder der Durchführung der Professional Services durch Jolioo führen. 

Jolioo-fremde Anwendungen” meint Online-Anwendungen und Offline Softwareprodukte, die nicht von Jolioo, sondern von anderen Unternehmen oder Personen zur Verfügung gestellt werden, als solche klar gekennzeichnet sind, und die mit den Applikationen interagieren. 

Kundendaten” meint alle elektronischen Daten und Informationen, die vom Kunden an eine Applikation übermittelt werden. 

Leistungen” meint gemeinsam die Applikationen und die Professional Services. 

 „Professional Services” meint die Implementierungs-, Integrations- oder Beratungsleistungen oder ähnliche Leistungen, die in einer Leistungsbeschreibung beschrieben sind. 

„Projektstarttermin” meint das zwischen den Parteien schriftlich vereinbarte Datum, zu dem Jolioo mit der Durchführung von Professional Services gemäß einer Leistungsbeschreibung beginnen soll. 

Schädlicher Code” meint Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojanische Pferde und andere böswillige oder schädliche Codes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme. 

Start des Abonnements” meint das Datum, zu dem Jolioo gemäß der jeweiligen Bestellung die Applikationen dem Kunden zur Verfügung stellt. 

 „Vertragslaufzeit” hat die in Punkt 11.1 beschriebene Bedeutung. 

„Vertrauliche Information” hat die in Punkt 7 beschriebene Bedeutung. 


2. Applikationen

2.1. Bereitstellung der Applikationen 

Jolioo wird die Applikationen dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung und der jeweiligen Bestellung für die Abonnementlaufzeit bereitstellen. Der Kunde bestätigt, dass seine betreffenden Aufträge nicht von der Bereitstellung eventueller zukünftiger neuer Funktionen oder Leistungsmerkmale abhängen und auch nicht auf eventuellen mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen von Jolioo zu künftigen Funktionen oder Leistungsmerkmalen beruhen. 

2.2. Abonnements 

Sofern in einer betreffenden Bestellung nicht anders vereinbart, 

i. werden Applikationen als Abonnements erworben und sind nur in Übereinstimmung mit der anzuwendenden Bestellung zugänglich; 

ii. können während der jeweiligen Abonnementlaufzeit zusätzliche Mengen zu für beide Parteien annehmbaren Bedingungen vereinbart werden; und 

iii. laufen in diesem Fall die hinzugefügten Mengen zum gleichen Datum aus wie die bereits bestehenden Abonnements. 

2.3. Addenda für zusätzliche Leistungen 

Möchte der Kunde bestimmte zusätzliche Leistungen als Bestandteil der Applikationen erwerben, so erklärt er sich damit einverstanden, dass Teile dieser zusätzlichen Leistungen durch Dritte zur Verfügung gestellt werden können und dass der Kunde ein entsprechendes Addendum zu dieser Vereinbarung abschließen muss. 


3. Verwendung der Applikationen 

3.1. Pflichten von Jolioo 

Jolioo: 

(i) bietet dem Kunden ohne Zusatzkosten grundlegende Unterstützung für die Applikationen und/oder erweiterte Unterstützungsleistungen, falls erworben; und 

(ii) stellt im Rahmen wirtschaftlich vertretbarer Anstrengungen sicher, dass die Applikationen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar sind. 

Ausgenommen hiervon sind 

(a) geplante Wartungszeiten (diese wird Jolioo zumindest 24 Stunden im Voraus online über die Applikation oder via E-Mail ankündigen), oder 

(b) die Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen außerhalb der angemessenen Kontrolle von Jolioo, einschließlich höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, Unruhen, terroristische Handlungen, Streiks (ausgenommen Streiks durch Mitarbeiter von Jolioo), Ausfälle oder Verzögerungen eines Internetdienstanbieters, eines Hosting-Anbieters oder des sozialen Netzwerks eines Dritten, oder Denial of Service-Angriffe. 

3.2. Pflichten des Kunden 

(a) Der Kunde: 

(i) hat die Bestimmungen dieser Vereinbarung einzuhalten; 

(ii) ist für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten verantwortlich, sowie für die Mittel, mit denen der Kunde die Kundendaten erlangt; 

(iii) wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um unerlaubten Zugriff auf oder Verwendung der Applikationen zu verhindern, und Jolioo unverzüglich informieren, falls ein unerlaubter Zugriff oder eine unerlaubte Verwendung erfolgt; und 

(iv) wird die Applikationen nur gemäß dem Benutzerhandbuch und einschlägigen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften verwenden. 

(b) Der Kunde wird nicht: 

(i) Dritten Zugriff auf die Applikationen gewähren, ausgenommen seinen Angestellten und externen Dienstleistern, welchen der Kunde die Erlaubnis erteilt hat, die Applikationen zu verwenden; 

(ii) die Applikationen bzw. das Recht zu ihrer Nutzung verkaufen, wiederverkaufen, vermieten oder verleasen; 

(iii) die Applikationen dazu verwenden, rechtsverletzende, verleumderische oder anderswie verbotene oder unerlaubte Inhalte zu speichern oder übertragen, oder Inhalte, die die Rechte Dritter verletzen zu speichern oder übertragen; 

(iv) die Applikationen dazu verwenden Schädliche Codes zu speichern oder zu übertragen; 

(v) die Integrität oder Leistung der Applikationen oder der darin enthaltenden Daten Dritter beeinträchtigen oder stören; oder 

(vi) versuchen, sich einen unbefugten Zugang zu den Applikationen oder zu den für die Applikationen verwendeten Systemen oder Netzwerken zu verschaffen. 

(c)  Jolioo ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), auf eigene Kosten zu überprüfen, ob der Kunde die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben im Sinne dieses Punktes 3.2. einhält. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen eine Bestimmung dieses Punktes 3.2 ist Jolioo berechtigt, unbeschadet eventueller weitergehender Rechte, den Zugriff des Kunden auf die betroffene Applikation vorübergehend zu sperren. 


4. Professional Services 

4.1. Wer bestellen darf 

Der Kunde oder ein mit ihm Verbundenes Unternehmen kann Professional Services von Jolioo bestellen. Der jeweilige Besteller muss in diesem Fall den entsprechenden Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung und der betreffenden Leistungsbeschreibung nachkommen. 

4.2. Beschäftigte 

Vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen und anderweitiger Vereinbarung in der jeweiligen Leistungsbeschreibung wird Jolioo sämtliche Materialien, Ausstattung und qualifiziertes Personal zur Verfügung stellen, die notwendig sind, um die Professional Services durchzuführen. 

4.3. Verhältnis zu den Applikationen 

Die Professional Services können das Abonnement des Kunden für bestellte Applikationen unterstützen. Die Leistungsbeschreibung selbst räumt dem Kunden keine Rechte ein, Applikationen zu verwenden. Ohne ausdrückliche anderslautende Bestimmung in der Leistungsbeschreibung ist der Erwerb der Professional Services durch den Kunden nicht von der Bereitstellung eventueller zukünftiger neuer Funktionen oder Leistungsmerkmale der Applikationen abhängig und beruht nicht auf eventuellen mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen von Jolioo zu künftigen Funktionen oder Leistungsmerkmalen. 

5. Kosten und Vergütung 

5.1. Entgelte 

Der Kunde ist verpflichtet, alle in den Bestellungen angeführten Kosten zu bezahlen. Ohne ausdrückliche anderslautende Bestimmung in einer Bestellung beruhen die Kosten auf den in Auftrag gegebenen Leistungen und nicht auf dem Umfang der tatsächlichen Nutzung. Die bestellten Leistungen können während der jeweiligen Abonnementlaufzeit nicht verringert werden. 

5.2. Kosten der Professional Services 

(a) Festpreis 

Wo eine Bestellung einen Festpreis als Entgelt für Professional Services festsetzt, wird Jolioo dem Kunden für die durchgeführten Leistungen die in der Bestellung vereinbarten Kosten in Rechnung stellen. Im Falle einer drohenden Verzögerung bei der vollständigen Durchführung der Professional Services, welche die in der Leistungsbeschreibung angegebene geschätzte Dauer der Implementierung überschreitet und darauf beruht, dass der Kunde nicht verfügbar ist, nicht kooperiert, nicht die von Jolioo für die Durchführung der Professional Services benötigten Auskünfte erteilt und/oder diese Auskünfte unrichtig oder irreführend sind, wird Jolioo den Kunden über die mögliche Verzögerung bei der Durchführung der Professional Services informieren. In diesen Fällen kann Jolioo verlangen, dass die Pflichten von Jolioo überprüft, der Zeitrahmen für die Durchführung der Professional Services erweitert und/oder der Festpreis neu verhandelt werden. 

(b) Abrechnung nach Aufwand

Wo eine Bestellung als Entgelt für Professional Services einen Preis festsetzt, der sich nach Aufwand berechnet, werden die Professional Services zu den Sätzen von Jolioo abgerechnet, die zum Zeitpunkt des Projektstarts in Kraft sind. Der in diesen Fällen in der betreffenden Bestellung angegebene geschätzte Gesamtbetrag ist lediglich eine nach Treu und Glauben abgegebene Schätzung zum Zwecke der Budgetierung des Kunden und der Ressourcenplanung von Jolioo, und stellt keine Zusicherung dar, dass die Professional Services tatsächlich für diesen Preis vollständig durchgeführt werden; der Gesamtpreis kann höher oder niedriger ausfallen. Falls der geschätzte Betrag erreicht wird, wird Jolioo die Professional Services weiterhin nach Aufwand zu den gleichen Preisen und Bestimmungen weiterführen. 

(c) Auslagen 

Der Kunde wird Jolioo angemessene und im Zusammenhang mit den Professional Services entstandene Reisekosten und sonstige Auslagen erstatten. 

5.3. Rechnungsstellung und Zahlung 

Jolioo wird dem Kunden die vereinbarten Kosten für die Leistungen, wie in der betreffenden Bestellung für die ursprüngliche Abonnementlaufzeit sowie für jede Abonnementverlängerung (Punkt 11.2) vereinbart, in Rechnung stellen. Die Rechnungsstellung durch Jolioo erfolgt jeweils im Voraus bzw. in Übereinstimmung mit der betreffenden Bestellung. Mangels ausdrücklicher anderslautender Bestimmung in einer Bestellung ist die Vergütung von Jolioo binnen 14 Tagen netto ab Rechnungsstellung fällig. Der Kunde wird Jolioo vollständige und richtige Rechnungsdaten sowie Kontaktinformationen zur Verfügung stellen und Jolioo über diesbezügliche Änderungen informieren. 

5.4. Zahlungsverzug 

Falls in Rechnung gestellte Beträge bis zum Fälligkeitsdatum nicht bei Jolioo eingehen, so gilt unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsbehelfe von Jolioo, dass

(a) für die jeweils ausstehende Zahlungsdifferenz Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe anfallen, und 

(b) Jolioo zukünftige Abonnementverlängerungen und Bestellungen von kürzeren Zahlungsfristen als in Punkt 5.3 angegeben abhängig machen kann. 

5.5. Aussetzung von Applikationen und Fälligstellung 

Falls der Kunde mit in Rechnung gestellten Beträgen 30 Tage oder länger in Verzug ist, so kann Jolioo, unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsbehelfe, sämtliche offene Forderungen aus den betreffenden Vereinbarungen fällig stellen, sodass diese alle sofort fällig und zahlbar werden, und die Erbringung der Leistungen an den Kunden aussetzen bis diese Beträge vollständig bezahlt sind. Vor der Aussetzung von Leistungen wird Jolioo den Kunden mindestens 7 Tage vorab gemäß Punkt 13.1 benachrichtigen, dass das Kundenkonto überfällig ist. 

5.6. Zahlungsstreitigkeiten 

Jolioo wird von seinen Rechten gemäß Punkt 5.4 oder 5.5 nicht Gebrauch machen wenn der Kunde die Kosten nachvollziehbar und in gutem Glauben bestreitet, und sich in sorgfältiger Zusammenarbeit um Konfliktlösung bemüht. Der Kunde ist allerdings nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen eine Forderung von Jolioo aus dieser Vereinbarung aufzurechnen oder wegen eigener Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn die Forderungen des Kunden sind

(a) unstreitig, 

(b) rechtskräftig festgestellt, oder 

(c) vertragliche Gegenforderungen aufgrund eines Mangels der konkreten Leistung, deren Vergütung Jolioo mit seiner Forderung geltend macht. 

5.7. Steuern 

Mangels einer ausdrücklichen anderslautenden Bestimmung verstehen sich alle Preise zuzüglich anfallender Steuern, Abgaben, Zollgebühren oder ähnlicher behördlicher Abgaben jedweder Art, einschließlich Umsatzsteuer und Quellensteuer, die von kommunalen, Landes- oder Bundesbehörden bzw. Behörden anderen Länder erhoben werden (gemeinsam „Steuern”). Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Steuern, die für die im Rahmen dieser Vereinbarung erworbenen Produkte anfallen, zu bezahlen. Falls für Jolioo die gesetzliche Pflicht besteht, vom Kunden zu tragende Steuern zu bezahlen oder einzubehalten, wird dem Kunden der entsprechende Betrag in Rechnung gestellt und ist vom Kunden zusätzlich zu zahlen, sofern der Kunde Jolioo keine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellte Steuerbefreiung vorlegt. Zur Klarstellung: Jolioo selbst ist ausschließlich zur Zahlung von Steuern betreffend seine Gewinne, sein Eigentum und seine Beschäftigten verantwortlich. 

6. Eigentumsrechte 

6.1. Vorbehalt von Rechten 

Vorbehaltlich der hierin ausdrücklich eingeräumten eingeschränkten Rechte behält sich Jolioo alle Rechte, Titel und Ansprüche an den Applikationen vor, einschließlich alle entsprechenden geistigen Eigentumsrechte. Über die hierin ausdrücklich eingeräumten Rechte hinaus werden dem Kunden keine Rechte übertragen. 

6.2. Beschränkungen 

Dem Kunden ist es untersagt 

(i) (die Applikationen zu modifizieren, zu kopieren oder Bearbeitungen hiervon zu erstellen;

(ii) Inhalte, die Teil der Applikationen sind, zu vervielfältigen oder per „Framing“ einzubinden, ausgenommen im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung für sein Intranet oder zu seinen eigenen, internen Geschäftszwecken; 

(iii) die Applikationen durch Reverse Engineering zurückzuentwickeln; oder 

(iv) auf die Applikationen zuzugreifen um 

(a) ein Konkurrenzprodukt oder einen konkurrierenden Service zu entwickeln, oder um 

(b) Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Applikationen zu kopieren. Auf zwingenden gesetzlichen Regelungen beruhende Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt. 

6.3. Daten des Kunden

Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Jolioo stehen alle Rechte an den Daten des Kunden dem Kunden zu, einschließlich aller Berichte, Statistiken und anderen Daten, soweit sie ausschließlich aus den Daten des Kunden generiert wurden, sowie alle darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte. Dies gilt jedoch mit der Maßgabe, dass der Kunde Jolioo während der Laufzeit dieser Vereinbarung eine weltweite, nicht ausschließliche und gebührenfreie Lizenz erteilt, die Daten des Kunden in anonymisierter Form mit anderen Daten zu aggregieren, einschließlich mit Kundendaten anderer Kunden von Jolioo, sofern die aggregierten Daten nicht die Identifizierung des Kunden, der Nutzer des Kunden oder anderer natürlicher oder juristischer Personen oder Organisationen ermöglichen („Aggregierte Daten”). Der Kunde erteilt Jolioo überdies eine weltweite, unbefristete und gebührenfreie Lizenz, aus diesen Aggregierten Daten entstehende oder abgeleitete Arbeiten zu modifizieren, zu verbreiten und zu analysieren. Zusätzlich erteilt der Kunde Jolioo das Recht, auf die Daten des Kunden zuzugreifen um dem Kunden Feedback zu seiner Verwendung der Applikationen zu geben. 

6.4. Kunde als Verantwortlicher

Der Kunde bleibt für seine Daten der alleinige Verantwortliche im Sinne des anwendbaren Datenschutzrechts (was bedeutet, dass der Kunde allein über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung seiner Daten entscheidet) und ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich. Soweit erforderlich, hat der Kunde die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren oder deren Einwilligung einzuholen. 

6.5. Verbesserungen 

Jolioo ist Inhaber aller Rechte, Titel und Ansprüche, einschließlich aller geistiger Eigentumsrechte, an allen Verbesserungen der Applikationen oder an neuen Programmen, Upgrades, Änderungen und Erweiterungen, die von Jolioo in Verbindung mit der Erbringung der Leistungen entwickelt wurden, auch wenn solche Veränderungen und Verbesserungen auf Wünschen oder Anregungen des Kunden beruhen. Sofern und soweit das geistige Eigentum an solchen Veränderungen und Verbesserungen nicht automatisch auf Jolioo übergeht, überträgt der Kunde hiermit an Jolioo alle Rechte, Titel und Ansprüche, welche der Kunde oder seine Verbundenen Unternehmen an solchen Veränderungen und Verbesserungen haben (und, soweit erforderlich, veranlasst seine Verbundenen Unternehmen zu einer entsprechenden Rechtseinräumung). 

6.6. Lieferungen bei Professional Services 

Jolioo überträgt hiermit an den Kunden eine weltweite, unbefristete, nicht-ausschließliche, nichtübertragbare und gebührenfreie Lizenz, alles, was Jolioo im Rahmen einer Leistungsbeschreibung an den Kunden liefert („Lieferungen”), im Rahmen des Vertragszwecks für sein eigenes Unternehmen zu verwenden. Jolioo behält sich alle anderen geistigen Eigentumsrechte an den Lieferungen vor. 

6.7. Öffentlichkeitsarbeit; Marken 

Keine der beiden Parteien wird Pressemitteilungen oder andere öffentliche Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung (E-mail ist ausreichend) der anderen Partei veröffentlichen. Ungeachtet des Vorstehenden dürfen während der Vertragslaufzeit beide Parteien den Namen und das Logo der anderen Partei in Überstimmung mit den üblichen Richtlinien der anderen Partei auf Kunden- oder Anbieterlisten (einschließlich auf Websites) verwenden. Zusätzlich darf Jolioo den Namen und das Logo des Kunden verwenden, soweit dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Über das hierin Festgelegte hinaus darf keine Partei den Namen oder das Logo der anderen Partei ohne vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei verwenden. 

7. Vertraulichkeit 

7.1. Definition von Vertraulicher Information 

In dieser Vereinbarung bedeutet der Begriff „Vertrauliche Information“ sämtliche Informationen, die eine Partei („Offenlegende Partei“) der anderen Partei („Empfangende Partei“) offen legt, sei es schriftlich oder mündlich, welche als „vertraulich“ gekennzeichnet sind, sowie solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus deren Inhalt oder den Umständen ihrer Offenlegung ergibt. Vertrauliche Information des Kunden umfasst die Daten des Kunden; Vertrauliche Information von Jolioo umfasst die Applikationen; zu den Vertraulichen Informationen beider Parteien zählen auch die Bedingungen dieser Vereinbarung und aller Bestellungen sowie die offenbarten Geschäfts- und Marketingpläne, Technologien und technologische Informationen, Produktpläne und –designs, sowie Geschäftsprozesse. Nicht als Vertrauliche Information gelten Informationen, 

(a) die ohne Verstoß gegen der Offenlegenden Partei geschuldete Geheimhaltungspflichten öffentlich bekannt sind oder werden; 

(b) die der Empfangenden Partei vor Offenlegung durch die Offenlegende Partei ohne Verstoß gegen der Offenlegenden Partei geschuldete Geheimhaltungspflichten bekannt waren; 

(c) die Dritten rechtmäßig ohne Verstoß gegen der Offenlegenden Partei geschuldete Geheimhaltungspflichten erhalten haben; oder 

(d) die die Empfangende Partei ohne Verwendung von Informationen der Offenlegenden Partei selbständig entwickelt hat. 

7.2. Schutz der Vertraulichen Information 

Die Empfangende Partei wird 

(a) mindestens die gleiche Sorgfalt aufwenden um die Vertraulichkeit zu schützen, als sie zum Schutz der eigenen vertraulichen Informationen aufwendet (in keinem Fall aber weniger als angemessene Sorgfalt),

(b) die Vertrauliche Information der Offenlegenden Partei nicht für Zwecke, die über den Rahmen dieser Vereinbarung hinausgehen, verwenden, und 

(c) außer die Offenlegende Partei hat dies schriftlich gestattet, Zugriff auf die Vertrauliche Information der Offenlegenden Partei auf diejenigen seiner Beschäftigen und der Beschäftigten der Verbundenen Unternehmen, Auftragnehmer und Vertreter beschränken, die Zugriff zu Zwecken im Einklang mit dieser Vereinbarung benötigen und welche Vereinbarungen mit der Empfangenden Partei unterzeichnet haben, die einen mindestens den vorstehenden Bestimmungen entsprechenden Schutz beinhalten. Keine Partei wird ohne das vorherige schriftliche Einverständnis der anderen Partei die Bedingungen dieser Vereinbarung oder der Bestellungen einem Dritten offenbaren, ausgenommen ihre Verbundenen Unternehmen, ihr Rechtsbeistand und ihr Wirtschaftsprüfer. 

7.3. Erzwungene Offenlegung 

Die Empfangende Partei darf Vertrauliche Information der Offenlegenden Partei offenlegen, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, vorausgesetzt dass die Empfangende Partei vor ihrer Offenlegung gegenüber Dritten die Offenlegende Partei unverzüglich von einer solchen erzwungenen Offenlegung informiert (sofern dies gesetzlich erlaubt ist) und, sofern die Offenlegende Partei die Offenlegung verhindern will, auf Kosten der Offenlegenden Partei angemessenen Beistand leistet. Sofern die Empfangende Partei im Rahmen eines Zivilprozesses, an dem auch die Offenlegende Partei Verfahrenspartei ist, gesetzlich verpflichtet wird, Vertrauliche Information der Offenlegenden Partei offenzulegen und die Offenlegende Partei sich nicht gegen die Offenlegung wehrt, wird die Offenlegende Partei der Empfangenden Partei die angemessenen Kosten für die Zusammenstellung und den sicheren Zugriff auf die Vertrauliche Information ersetzen. 

7.4. Rechtsbehelfe 

Legt die Empfangende Partei unter Verletzung ihrer vertraglichen Geheimhaltungspflichten Vertrauliche Information der Offenlegenden Partei offen oder verwendet die Empfangende Partei diese (oder droht sie diese offenzulegen oder zu verwenden), hat die Offenlegende Partei das Recht, zusätzlich zu allen weiteren zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen, eine einstweilige Verfügung zu beantragen um eine derartige Pflichtenverletzung zu untersagen. 

8. Gewährleistung 

8.1. Zusicherungen 

Jede Partei sichert zu, dass sie rechtlich befugt ist, diese Vereinbarung abzuschließen; dass der Unterzeichnende der Bestellung, der auf diese Vereinbarung verweist, die Befugnis hat die betreffende Organisation rechtlich zu verpflichten; und dass diese Vereinbarung die rechtlich wirksame und verbindliche Verpflichtung jeder Partei darstellt, und nach ihren Bestimmungen durchsetzbar ist. 

8.2. Gewährleistungen von Jolioo 

(a) Applikationen. Jolioo gewährleistet, dass: 

(i) die Applikationen den im Benutzerhandbuch beschriebenen Leistungen und der Beschreibung in der Bestellung entsprechen; 

(ii) die Funktionalität der Applikationen während der Abonnementlaufzeit nicht wesentlich verringert wird; und (iii) Jolioo dem Kunden keinen Schädlichen Code übermitteln wird, wobei Jolioo nicht gegen diesen Unterpunkt 

(iii) verstößt, wenn der Kunde eine Datei, die einen Schädlichen Code enthält, zunächst selbst in die Applikationen lädt und später diese Datei, die Schädlichen Code enthält, wieder herunterlädt. Im Falle einer Verletzung dieser Gewährleistungen sind die Ansprüche des Kunden auf die in den Punkten 11.4 und 11.5 geregelten Ansprüche beschränkt. 

(b) Professional Services. Jolioo gewährleistet, dass die Professional Services in handelsüblicher und fachgerechter Art und Weise durchgeführt werden, im Einklang mit allgemein anerkannten Industriestandards. Der Kunde muss Jolioo eventuelle Mängel der Professional Services binnen 90 Tagen nach Leistungserbringung der Professional Services schriftlich mitteilen, um Ansprüche wegen solcher Mängel geltend machen zu können. Im Falle einer Verletzung dieser Gewährleistungen gemäß Punkt 8.2 (b) ist der alleinige Anspruch des Kunden und die gesamte Haftung von Jolioo, dass die Professional Services erneut durchgeführt werden. Sollte Jolioo die Professional Services nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der schriftlichen Mitteilung über den Verstoß erneut durchführen, ist der Kunde berechtigt, das für die mangelhaften Professional Services bezahlte Entgelt zurückerstattet zu erhalten. 

8.3. Gewährleistungen des Kunden 

Der Kunde gewährleistet, dass: 

a) die Daten des Kunden keine Marken- oder Urheberrechte, Patentrechte, Betriebsgeheimnisse oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen; und 

b) der Kunde die Applikationen nicht in einer Weise verwendet, die gegen einschlägige Rechtsvorschriften verstößt oder die Privatsphäre Einzelner verletzt. 

8.4. Keine verschuldensunabhängige Haftung 

Die verschuldensunabhängige Haftung von Jolioo für anfänglich vorhandene Mängel gemäß § 536a BGB wird ausgeschlossen. 

8.5. Beta Services 

Mitunter kann Jolioo den Kunden einladen, Jolioo Produkte oder Dienstleistungen unentgeltlich zu testen, welche noch nicht allgemein für Jolioo Kunden verfügbar sind („Beta Services”). Der Kunde kann diese Einladungen nach freiem Ermessen annehmen oder ablehnen. Beta Services werden klar als Beta, Pilot, Limited Release, Developer Vorschau-Version, Nicht-Produktion oder ähnlich bezeichnet. Beta Services werden zu Testzwecken und nicht zu Produktionszwecken zur Verfügung gestellt, sind nicht unterstützt, können Bugs oder Fehler enthalten, und können zusätzlichen Bedingungen unterliegen. Der Kunde wird die von ihm wahrgenommen Bugs und Fehler unverzüglich Jolioo melden, Erfahrungsberichte liefern und auch sonst mit Jolioo angemessen zusammenarbeiten. BETA SERVICES WERDEN UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG FÜR EVENTUELLE MÄNGEL SO WIE SIE SIND („AS IS“) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. Der Kunde wird die Möglichkeit von Bugs oder Fehlern bei seiner testweisen Verwendung des Beta Services berücksichtigen. Insbesondere wird der Kunde zum Schutz vor eventuellen Datenverlusten durch die Beta Services zusätzliche Sicherungskopien betroffener Daten anfertigen und die Beta Services nicht im Zusammenhang mit geschäftskritischen oder schadensträchtigen Tätigkeiten nutzen. Im Zusammenhang mit Beta Services hat Jolioo nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Jolioo kann Beta Services jederzeit nach freiem Ermessen ändern, einstellen und entscheiden, diese nie allgemein verfügbar zu machen. 

9. Pflicht zur Freistellung 

9.1. Freistellungspflicht von Jolioo 

Jolioo verteidigt den Kunden gegen alle Forderungen, Klagen oder Verfahren, die Dritte gegen den Kunden erheben und die auf einer angeblichen Verletzung oder Aneignung der geistigen Eigentumsrechte Anderer durch die vertragsgemäße Verwendung der Applikationen beruhen (eine „Forderung gegen den Kunden“) und wird den Kunden von Schäden, Anwaltskosten und sonstigen Kosten, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Forderung gegen den Kunden gerichtlich auferlegt werden oder im Zuge eines Vergleichs entstehen, schad- und klaglos halten. Voraussetzung für diese Freistellungspflicht ist, dass: 

(a) der Kunde Jolioo über eine geltend gemachte Forderung gegen den Kunden unverzüglich schriftlich informiert; 

(b) der Kunde Jolioo die alleinige Kontrolle der Verteidigung oder des Vergleichs der Forderung gegen den Kunden überträgt (unter der Bedingung, dass Jolioo die Forderung gegen den Kunden nicht vergleichen darf, soweit der Vergleich den Kunden nicht von sämtlicher Haftung entbindet); und 

(c) der Kunde Jolioo bei der Rechtsverteidigung auf Kosten von Jolioo angemessene Unterstützung leistet. Falls Jolioo Informationen zu einer möglichen Verletzung oder einer widerrechtlichen Aneignung geistiger Eigentumsrechte oder einer anderen Forderung gegen den Kunden erhält, kann Jolioo nach seiner Wahl, und ohne dass dem Kunden Kosten entstehen, 

(i) die Applikationen so modifizieren, dass sie nicht mehr eine Verletzung oder eine widerrechtliche Aneignung darstellen, ohne dabei die Zusagen von Jolioo gemäß Punkt 8.2. zu verletzen, 

(ii) eine Lizenz für die weitere Nutzung der betroffenen Applikationen durch den Kunden erwerben, 

(iii) oder die Abonnements des Kunden für die betroffenen Applikationen mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen und dem Kunden vorausbezahlte Kosten für die verbliebene Laufzeit des gekündigten Abonnements zurückerstatten. Jolioo trifft keine Freistellungspflicht gegenüber dem Kunden, sofern die Forderung gegen den Kunden aus einer Jolioo-fremden Anwendung oder aus einem Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung entsteht. 

9.2. Freistellungspflicht des Kunden 

Der Kunde verteidigt Jolioo gegen alle Forderungen, Klagen oder Verfahren, die Dritte gegen Jolioo erheben und auf einer angeblichen Verletzung oder Aneignung der geistigen Eigentumsrechte anderer oder auf einer angeblichen Verletzung anwendbarer Rechtsvorschriften durch Kundendaten oder durch die Verwendung der Applikationen oder einer Jolioo-fremden Anwendung durch den Kunden beruhen (eine „Forderung gegen Jolioo“), und wird Jolioo von Schäden, Anwaltskosten und sonstigen Kosten, die Jolioo im Zusammenhang mit der Forderung gegen Jolioo gerichtlich auferlegt werden oder im Zuge eines Vergleichs entstehen, schad- und klaglos halten. Voraussetzung für diese Freistellungspflicht ist, dass: 

(a) Jolioo den Kunden über eine geltend gemachte Forderung gegen Jolioo unverzüglich schriftlich informiert; 

(b) Jolioo dem Kunden die alleinige Kontrolle der Verteidigung oder des Vergleichs der Forderung gegen Jolioo überträgt (unter der Bedingung, dass der Kunde die Forderung gegen Jolioo nicht vergleichen darf soweit der Vergleich Jolioo nicht von sämtlicher Haftung entbindet); und 

(c) Jolioo dem Kunden auf dessen Kosten bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung leistet. Falls Jolioo Informationen über eine tatsächliche oder potentielle Forderung gegen Jolioo erhält, kann Jolioo nach seiner Wahl den Kunden verpflichten, unverzüglich nach Erhalt einer Mitteilung von Jolioo die Verwendung der mit der tatsächlichen oder potentiellen Forderung gegen Jolioo im Zusammenhang stehenden Kundendaten oder Jolioo-fremden Anwendung einzustellen, und, sofern gesetzlich nicht untersagt, innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung von Jolioo die betroffenen Kundendaten zu löschen oder Jolioo zu gestatten, sie zu löschen. Der Kunde wird, falls dazu von Jolioo aufgefordert, diese Löschung und Einstellung der Verwendung schriftlich bestätigen. Jolioo darf eine Kopie einer solchen Bestätigung dem Anspruchssteller übermitteln. 

9.3. Ausschließlicher Rechtsbehelf 

Dieser Punkt 9 legt abschließend die einzige Haftung der entschädigenden Partei und den ausschließlichen Rechtsbehelf der freigestellten Partei gegen die andere Partei für die in diesem Punkt beschriebenen Sachverhalte fest. 

10. Haftungsbeschränkung 

10.1. Allgemeine Haftungsbeschränkung 

Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften Jolioo und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. 

10.2. Summenmäßige Haftungsbeschränkung 

Unabhängig von Punkt 10.1 sind die gesamten innerhalb eines jeden Vertragsjahres entstehenden Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Höhe nach beschränkt auf den höheren der folgenden beiden Beträge: (i) den Gesamtbetrag aller Entgelte, die der Kunde in den 12 Monaten vor dem Schadensereignis an Jolioo gezahlt hat, oder (ii) EUR 50.000. 

10.3. Indirekte Schäden 

Die Haftung von Jolioo für den Ersatz von mittelbaren Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ist insgesamt ausgeschlossen. 

10.4. Geltung der Haftungsbeschränkungen 

Die Haftungsbeschränkungen in den Punkten 10.1 bis 10.3 gelten nicht für Ansprüche aus einer übernommenen Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden. Ansonsten gelten sie für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung). 

10.5. Datenverluste 

Jolioo haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden (insbesondere die mindestens tägliche Erstellung von Sicherungskopien) nicht vermeidbar gewesen wäre. 

10.6. Geltung bei Direktansprüchen 

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von Jolioo. 

10.7. Versicherung 

Jolioo verpflichtet sich, angemessenen Versicherungsschutz für eventuelle Haftpflichtschäden aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung vorzuhalten. 

11. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung 

11.1. Vertragslaufzeit 

Diese Vereinbarung beginnt am Stichtag und läuft bis alle gemäß dieser Vereinbarung abgeschlossenen Abonnements ausgelaufen sind, oder sie gekündigt wurde (die „Vertragslaufzeit“). 

11.2. Abonnementlaufzeit 

Applikations-Abonnements beginnen am in der betreffenden Bestellung festgelegten Start des Abonnements und laufen für die dort bestimmte Abonnementlaufzeit. Mangels anderslautender Vereinbarung in der betreffenden Bestellung erneuern sich alle Abonnements automatisch für jeweils weitere Perioden, die ebenso lang wie die ursprüngliche Abonnementlaufzeit sind oder für jeweils ein Jahr (je nachdem, welcher dieser Verlängerungszeiträume der kürzere ist), sofern nicht eine Partei der anderen Partei mindestens drei Monate vor Ablauf der Abonnementlaufzeit schriftlich die Kündigung mitteilt. Die Preise während der Verlängerungsperiode sind identisch mit denen der vorherigen Periode, sofern Jolioo dem Kunden nicht mindestens einen Monat vor dem letzten Kündigungstermin für die nachfolgende Periode schriftlich eine Preisänderung angekündigt hat; in diesem Fall ist, wenn der Kunde den Vertrag nicht kündigt, ab der Verlängerung dieser geänderte Preis wirksam. Im Falle einer Preiserhöhung wird diese nicht mehr als 7% des Preises für die betreffenden Applikationen in der unmittelbar vorigen Abonnementlaufzeit betragen, es sei denn, die Preise in der vorigen Abonnementlaufzeit wurden in der betreffenden Bestellung als Promotion oder als einmaliger Sonderpreis bezeichnet. 

11.3. Laufzeit der Leistungsbeschreibung 

Professional Services sollen zum Projektstarttermin beginnen und laufen weiter bis die Professional Services vollständig durchgeführt wurden. 

11.4. Außerordentliche Kündigung 

Jede Partei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos kündigen, insbesondere: 

(i) im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung durch die andere Partei, die trotz schriftlicher Benachrichtigung der anderen Partei mit Fristsetzung von 30 Tagen nicht innerhalb dieser Periode beseitigt wird, oder 

(ii) falls über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder beantragt wird. 

11.5. Rückerstattung oder Bezahlung bei Kündigung 

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden wird Jolioo dem Kunden im Voraus bezahlte Beträge für die nach dem Stichtag der Kündigung verbleibende Vertragslaufzeit zurückerstatten. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch Jolioo wird der Kunde unbezahlte Beträge für die nach dem Stichtag der Kündigung verbleibende Vertragslaufzeit aller betroffenen Bestellungen begleichen. Unter keinen Umständen enthebt die Kündigung den Kunden von der Verpflichtung, ausstehende Beträge für die Vertragslaufzeit vor dem Kündigungsstichtag an Jolioo zu bezahlen. 

11.6. Rückgabe von Kundendaten 

Nach Beendigung der Bestellung für eine Applikation kann der Kunde für einen Zeitraum von 30 Tagen weiterhin mit seinen bekannten Zugangsdaten auf die in den Applikationen gespeicherten Kundendaten zugreifen und diese mit Hilfe der von den Applikationen bereitgestellten Standard-Exportfunktionen im Format CSV exportieren. Nur der Kunde selbst ist berechtigt, die Kundendaten zu exportieren. Eine eventuelle Herausgabe oder ein Export von Daten, der nicht über die Standardfunktionen der Applikationen möglich ist, wird von Jolioo gegen gesonderte Beauftragung und Vergütung durch den Kunden durchgeführt. Nach Ablauf der 30-tägigen Frist wird Jolioo die Kundendaten aus den Applikationen löschen und entsprechende Unterlagen bei sich vernichten, sofern Jolioo nicht gesetzlich zur weiteren Aufbewahrung verpflichtet ist. 

11.7. Fortgeltende Bestimmungen 

Punkt 5 (Kosten und Vergütung), Punkt 6 (Eigentumsrechte), Punkt 7 (Vertraulichkeit), Punkt 8 (Gewährleistung; Haftungsausschluss), Punkt 9 (Pflicht zu Freistellung), Punkt 10 (Haftungsbeschränkung), Punkt 11.5 (Rückerstattung oder Bezahlung bei Kündigung), Punkt 11.6 (Rückgabe von Kundendaten), Punkt 11.7 (Fortgeltende Bestimmungen), und Punkt 13 (Sonstiges) bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung gültig. 

12. Unterauftragsverhältnisse 

Jolioo darf bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer einschalten, soweit 

(i) der Kunde der Einschaltung des Subunternehmers vorab zustimmt oder 

(ii) Jolioo mit dem Subunternehmer eine schriftliche Vereinbarung schließt, deren Schutzniveau zu Gunsten des Kunden und seiner Daten mindestens dem zwischen Jolioo und dem Kunden vereinbarten Schutzniveau entspricht. Auf Anforderung wird Jolioo den Kunden jederzeit über die Identität eingeschalteter Subunternehmer informieren. 

Gegenüber dem Kunden bleibt Jolioo auch hinsichtlich der durch einen Subunternehmer erbrachten Leistungen uneingeschränkt verantwortlich. 

13. Sonstiges 

13.1. Mitteilungen 

Sofern nicht abweichend vereinbart müssen sämtliche Mitteilungen, Erklärungen und Genehmigungen schriftlich erfolgen. Mitteilungen an den Kunden hinsichtlich der Abrechnung werden an die vom Kunden benannte Rechnungsadresse adressiert. Rechtliche Mitteilungen an den Kunden wie z.B. Kündigungen oder Schadensersatzforderungen werden an den Kunden selbst adressiert. Alle anderen Mitteilungen an den Kunden, werden an den jeweils vom Kunden benannten Ansprechpartner adressiert. 

13.2. Beziehung der Parteien 

Die Parteien dieser Vereinbarung sind unabhängige Unternehmen. Nichts in dieser Vereinbarung begründet eine Partnerschaft, ein Franchise, ein Joint Venture, ein Vermittlungs- oder Vertretungsverhältnis, ein Treuhänderverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien. 

13.3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht (ohne eventuelle Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und ohne das UN Kaufrecht). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind die sachlich und örtlich zuständigen Gerichte für die Stadt München, Deutschland. Dies gilt nicht für das Mahnverfahren und andere zwingende gesetzliche Gerichtsstände, von denen durch Parteivereinbarung nicht abgewichen werden kann. 

13.4. Exportkontrolle 

Die Applikationen und andere von Jolioo zur Verfügung gestellte Technologien, sowie deren Derivate, können einschlägigen Exportkontrollgesetzen unterliegen. Beide Parteien erklären, dass sie nicht auf einer „Denied-Party“-Liste der US-Regierung oder der EU aufgeführt sind. Der Kunde wird seinen Nutzern nicht erlauben auf die Applikationen aus einem Staat, der einem Embargo der USA oder der EU unterliegt, oder in Verletzung sonstiger anwendbarer Exportkontrollgesetze, zuzugreifen oder sie zu verwenden. 

13.5. Antikorruption 

Der Kunde hat im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung weder illegale Schmiergelder, Kickbacks, Zahlungen, Geschenke oder Wertgegenstände von Jolioo-Beschäftigten erhalten, noch wurden sie ihm angeboten. Angemessene Geschenke und Bewirtung im normalen Geschäftsverlauf werden nicht als Verletzung obiger Bestimmung betrachtet. 

13.6. Keine Drittbegünstigte 

Es gibt keine Drittbegünstigte dieser Vereinbarung. 

13.7. Verzicht 

Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein Recht im Rahmen dieser Vereinbarung auszuüben, kann nicht als Verzicht auf dieses Recht ausgelegt werden. 

13.8. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke entsprechend. 

13.9. Abtretung 

Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Jolioo möglich. Ist die Abtretung einer Geldforderung trotz des Abtretungsverbots gemäß § 354a HGB wirksam, hat der Kunde Jolioo alle durch die Abtretung entstehenden Mehrkosten zu ersetzen; Jolioo kann nach seiner Wahl mit befreiender Wirkung entweder an den Kunden oder an den Abtretungsempfänger leisten. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei diese Vereinbarung und alle Rechte und Pflichten hieraus in ihrer Gesamtheit (einschließlich aller Bestellungen) ohne die Zustimmung der anderen Partei an ein Verbundenes Unternehmen übertragen, ebenso im Rahmen eines Zusammenschlusses von Unternehmen, einer Übernahme, einer Reorganisation des Unternehmens oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Unternehmenswerte, wenn hieran kein direkter Wettbewerber der anderen Partei beteiligt ist. Vorbehaltlich des Vorstehenden bindet diese Vereinbarung eventuelle Rechtsnachfolger der Parteien ebenso wie die Parteien selbst. 

13.10. Gesamte Vereinbarung 

Diese Vereinbarung und die hierunter vereinbarten Bestellungen sind die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und Jolioo betreffend die Verwendung der Applikationen durch den Kunden; sie ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, gleich ob schriftlich oder mündlich, bezüglich des Gegenstandes dieser Vereinbarung. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Jolioo eine Bestellung annimmt, in der der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn der Bestellung allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind, selbst wenn Jolioo diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. 

13.11. Änderungen 

Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder Verzichte hinsichtlich dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform. 

13.12. Schriftform 

Soweit dieser Vertrag vorsieht, dass Erklärungen einer Partei schriftlich zu erfolgen haben, so genügt hierfür die Übermittlung einer Kopie der Erklärung als eigenhändig unterzeichnetes Papier-Dokument per Fax oder als E-Mail-Anhang (nicht jedoch die Übermittlung der Erklärung als bloßer E-Mail-Text) oder die elektronische Unterzeichnung der Erklärung über das System des Anbieters DocuSign (www.docusign.com) oder über ein ähnliches System. In diesem Fall kann jede Partei nachträglich verlangen, dass die Erklärung durch ein eigenhändig unterzeichnetes Papier-Dokument beurkundet wird.


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